Statuten
Name und Sitzt
Die St. Johannes Schützenbruderschaft Wyler - Lagewald ist eine Gemeinschaft
von christlichen Personen die Mitglied einer Kirche sind. Sie vertreten die Ideale
der historischen deutschen Bruderschaften.
Zweck
- Die St. Johannes Schützenbruderschaft hat es sich als Ziel gesetzt, seine Mitglieder zu fördern:
- sich der sozialen Nöte in seinem Umfeld und der Belange im Dorf anzunehmen
- als Christ den Glauben zu bekennen
- als Schützenbruder, Schützenschwester sich für die christlichen Ideale in
Familie, Beruf und Öffentlichkeit einzusetzen.
- Die St. Johannes Schützenbruderschaft tritt durch seine Mitglieder ein:
- für Erhalt und Entfaltung des Bruderschaftsgedankens.
- für die Pflege des althergebrachten Brauchtums beim Schützenfest, der Kirmes und
vergleichbarer Veranstaltungen.
- für die Durchführung der Seniorenbetreuung.
Die Bruderschaft stellt sich unter den von Vätern übernommenen Leitspruch:
F ü r G l a u b e - S i t t e - H e i m a t.
Mitglieder und Aufnahme
Mitglied kann jede Person werden, die unbescholten ist, sich zu dieser Satzung der Bruderschaft
bekennt und das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Aus der Kirche ausgetretene Personen können nicht Mitglied der Bruderschaft sein oder werden.
In ihrem Familienleben z.B. durch Trunkensucht oder kriminellen Hintergrund belastete Personen können
Mitglied bleiben oder werden, nicht aber Funktionsträger sein.
Das bedeutet, er kann nicht Schützenkönig, Vorstandsmitglied, Kirchenfahnenträger,
Fahnenschwenker
oder Offizier sein. Über die Neuaufnahme oder das Verbleiben in der Bruderschaft entscheidet der
Gesamtvorstand mit einer 2/3 Mehrheit.
Der Vorstand besteht aus
Brudermeister |
Stellv. Brudermeister |
Major |
Hauptkassierer |
Stellv. Hauptkassierer |
Feldwebel |
Schriftführer |
Stellv. Schriftführer |
Schießmeister |
I. Beisitzer |
II. Beisitzer |
Präses |
Jungschützenmeister |
Amtierender Schützenkönig |
|
Der Gesamtvorstand, außer Präses und König, wird in einer zu diesem Zwecke einberufenen
Jahreshauptversammlung aus deren Mitte auf die Dauer von drei Jahren gewählt,
jedoch scheidet jedes Jahr ein Drittel der Mitglieder aus dem Vorstand aus.
Die Wiederwahl ist zulässig.
Versammlungen
Mitgliederversammlungen werden vom Vorstand einberufen, diesen geht eine Vorstandssitzung voraus.
Der Brudermeister lädt zu einer Vorstandssitzung ein. Die Jahreshauptversammlung hat möglichst in
den ersten drei Monaten des Jahres stattzufinden. Die Abstimmungen der Mitgliederversammlungen sind
öffentlich, wenn die Versammlung dieses nicht anders beschließt.
Bei Stimmengleichheit entscheidet der Brudermeister. Über gefasste Beschlüsse ist ein Protokoll zu
führen, das vom Vorsitzenden und zwei Mitgliedern unterschrieben wird.
Mitgliederbeiträge
Die Aufnahmegebühr beträgt z. Zt. €3,- einmalig,
der Mitgliedsbeitrag z. Zt. €25,- jährlich.
Mitgliederbeiträge sind zum 15.Januar eines jeden Jahres fällig.
Beitragsänderungen sind möglich, hierzu ist ein Beschluss des Gesamtvorstandes
mit 2/3 Mehrheit erforderlich.
Dieser wird der Versammlung zur Abstimmung vorgelegt. Zum Beschluss ist eine 2/3 Mehrheit erforderlich.
Mitglieder, die das 70. Lebensjahr vollendet haben, können auf Wunsch vom Beitrag befreit werden.
Tracht
Männer: |
schwarze Schuhe, schwarze Socken, schwarzer Anzug,
weißes Hemd, Schützenhut und Schützenkrawatte.
|
Frauen: |
schwarze Schuhe, schwarze Hose oder Rock, weiße Bluse,
schwarze Jacke oder Weste, grün-weißer Schal mit Schützenemblem.
|
Ex-Könige dürfen Ihre weiße Feder weiter tragen.
Für Mitglieder des Vorstandes, Offiziere und Thron gelten andere Bestimmungen.
Ende der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss.
Aus der Bruderschaft scheidet mit Verlust eines jeden Anrechtes aus:
- Mitglieder, die sich aus eigenem Entschluss schriftlich beim Vorstand abmelden.
- Mitglieder, die die bürgerlichen Ehrenrechte verlieren oder keinen achtbaren Lebenswandel führen.
Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand mit 2/3 Mehrheit.
- Mitglieder, die die Satzung grob verletzen und sich nicht mehr am Vereinsleben beteiligen oder die
Beiträge zwei Jahre verweigern.
Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand mit 2/3 Mehrheit.
Der Austritt ist mit dem Tag der Abmeldung wirksam.
Ein Anrecht auf Erstattung des Jahresbeitrag besteht nicht.
Der Ausschluss ist schriftlich mitzuteilen (auf normalen Postwege).
Bei der nächsten Mitgliederversammlung ist den Mitgliedern der Ausschluss unter
Darlegung des Sachverhaltes mitzuteilen.
Jugendabteilung - St. Sebastianus-Schützenjugend
Richtungweisend sind die Satzungen der St. Sebastianus Schützenjugend.
Die Jung- und Schülerschützen werden verantwortlich vom Jungschützenmeister geleitet.
Jungschützen sind Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr.
Schülerschützen sind Schüler vom 8. bis zum 14. Lebensjahr.
Feste der Bruderschaft
Die Bruderschaft feiert alljährlich das Schützenfest als große öffentliche Veranstaltung,
am Sonntag den 24.Juni oder den darauf folgenden, wie es seit alters her Brauch ist.
Am Sonntag des Schützenfestes findet eine Gemeinschaftsmesse statt, zu der der König, der
Brudermeister und der Präses im feierlichen Schützenzug abgeholt werden. Der Krönungsball
beschließt das Schützenfest.
Über sonstige Veranstaltungen entscheidet die Mitgliederversammlung.
Königsschießen (König bzw. Königin)
Jedes Mitglied, welches das 21. Lebensjahr vollendet hat, hat das Recht auf
den Königsschuss bei Beachtung der drei Punkte:
- mit Ausnahme der Einschränkung unter Punkt III.
- bei einjährige Mitgliedschaft.
- Wer unter die Fahne gedreht worden ist.
Die vom Brudermeister verlesenen grundsätzlichen Voraussetzungen
vor Beginn des Königsschießens sind Bedingungen für den Königsbewerber.
Die vom Schützenkönig ausgewählte Schützenkönigin, bzw. der von der Schützenkönigin
ausgewählte
Schützenkönig muss das 18. Lebensjahr vollendet haben. Dem Throngefolge gehören bis zu 12
Thronpaare
an, die durch den (der) Schützenkönig(in) in Abstimmung mit dem Brudermeister ausgewählt werden.
Eine
Verpflichtung, Mitbewerber beim Königsschuss in das Throngefolge zu wählen besteht nicht.
50% der Thronpaare müssen Mitglieder der Bruderschaft sein.
Kirchliche Veranstaltungen
Die Bruderschaft beteiligt sich geschlossen in Tracht und mit Fahnen an der Fronleichnamsprozession
und am Christkönigsfest der Pfarre. Die Bruderschaft lässt alljährlich zwei Hl. Messen feiern:
Eine
zum Christkönigsfest, die andere zum Schützenfest für die lebenden und verstorbenen Mitglieder
der
Bruderschaft.
Für jedes Mitglied wird nach dessen Tod eine Hl. Messe bestellt,
diese wird nach Möglichkeit zum Christkönigsfest bzw. Schützenfest gefeiert.
Beim Begräbnis eines Mitgliedes beteiligt sich die Bruderschaft mit Kirchenfahne.
Die Bruderschaft ist der Pfarre St. Johannes-Baptist Wyler verbunden.
Aktivitäten
Schießsport
Die Bruderschaft pflegt den seit Jahrhunderten von den historischen
Bruderschaften geübten Schiessport und das Schiessen auf Vogel.
Historisches Fahnenschwenken
Die Bruderschaft hat und fördert eine Fahnenschwenkerabteilung.
Sie pflegt das historische Fahnenschwenken der niederrheinischen Art.
Der Fahnenschwenkerobmann leitet die Fahnenschwenkerabteilung.
Er wird durch den Vorstand mit 2/3 Mehrheit bestimmt.
Kunst- und Kulturpflege
Der Vorstand hat darüber zu wachen, dass die alten Besitztümer der Bruderschaft, die Kunstwert,
historischen oder ideellen Wert für die Bruderschaft haben, insbesondere das Königssilber,
Kirchenfahne,
Urkunden und Protokollbücher, sorgfältig und sicher aufbewahrt werden.
Die Bruderschaft pflegt die christliche und geschichtliche Kultur der Heimat und ihre Tradition.
Soziale Fürsorge
Die Bruderschaft sorgt sich auch auf sozialem Gebiet für ihre Mitglieder. Hierzu gehört auch der
Abschluss
einer Haftpflicht- und Unfallversicherung für die Mitglieder.
Arme oder in Not geratenen Mitgliedern kann der Mitgliedsbeitrag ganz oder teilweise erlassen werden.
Niemand darf von der Mitgliedschaft ausgeschlossen oder abgewiesen werden, weil er arm oder bedürftig
ist. Die Bruderschaft ist zur tätigen Mithilfe in Notlagen jeder Art verpflichtet.
Auflösung der Bruderschaft
Die Bruderschaft kann nur auf Anordnung des zuständigen Bischofs aufgelöst werden.
Im Falle der Auflösung der Bruderschaft fällt das vorhandene Vermögen an die Kirchengemeinde St.
Johannes
Baptist Wyler, mit der Auflage zur Verwendung ausschließlich und unmittelbar für kirchliche, mildtätige
und gemeinnützige Zwecke. Die Bruderschaft ruht, wenn nur noch drei Mitglieder vorhanden sind.
Gemeinnützigkeit
Die Bruderschaft verfolgt unmittelbar, ausschließlich schützenbrüderliche, christliche, mildtätige
und
gemeinnützige Zwecke im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung. Etwaige Gewinne dürfen nur für
satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
Satzungsänderungen
Satzungsänderungsvorschläge sind schriftlich dem Vorstand einzureichen, der diese nach gründlicher
Prüfung und Erwägung der Mitgliederversammlung zur Abstimmung vorlegt. Zur Änderung der Satzung
ist
die 2/3 Mehrheit der Versammlung erforderlich.
Die Fassung der jetzigen Satzung wurde am 26. März im Jahre 2010 beschlossen.